Kfz-Zulassungssteuer

So registrieren Sie ein brandneues Fahrzeug und ein Fahrzeug, das nach Irland importiert wurde.

Fahrzeugzulassungen / VRT

Neufahrzeuge und neu eingeführte oder gebrauchte Fahrzeuge müssen die Kfz-Zulassungssteuer entrichten (VRT) und Mehrwertsteuer und erhalten dann eine irische Registrierungsnummer.
-Neuwagen: Beim Kauf eines Neuwagens bei Ihrem Autohändler wird Ihr Fahrzeug in Ihrem Namen registriert.
-Neue und gebrauchte Fahrzeuge, die vom Eigentümer importiert werden: Sie müssen das Fahrzeug Ihrem örtlichen NCTS-Zentrum vorlegen, das die VRT und Mehrwertsteuer berechnet und einzieht und Ihnen ein Fahrzeugkennzeichen zuweist. Terminvereinbarungen hierzu erfolgen unter Kontakt (01) 4135975.
- Vom Händler importierte Neu- und Gebrauchtfahrzeuge: Der Händler registriert Ihr Fahrzeug in Ihrem Namen.

Ein neues oder importiertes Fahrzeug kann 24 Stunden nach Ausstellung des Kennzeichens online besteuert werden, indem die letzten 6 Ziffern der Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN / Fahrgestellnummer) als Online-Erneuerungs-PIN verwendet werden.

Autos, die außerhalb Irlands zugelassen sind
Ein vor dem 1. Januar 2008 erstmals im Ausland zugelassener Pkw wird immer nach Hubraum (cm³) besteuert. Das CO2-basierte Kfz-Steuersystem gilt nicht für Gebrauchtimporte, die vor 2008 im Ausland zugelassen wurden.
Ein zwischen dem 1. Januar 2008 und einschließlich dem 30. Juni 2008 erstmals im Ausland zugelassenes und anschließend in Irland zugelassenes Privatfahrzeug wird mit dem jeweils niedrigeren Steuersatz auf Grundlage des Hubraums (cm³) oder der CO2-Emissionen besteuert. Der Vergleich basiert auf den Kfz-Steuersätzen vom 1. Dezember 2011.

Ein Privatauto, das nach dem 1. Juli 2008 erstmals im Ausland zugelassen und anschließend in Irland zugelassen wird, wird auf CO2-Emissionen besteuert. -

Weitere Informationen zum Import von Fahrzeugen in den Staat finden Sie unter www.revenue.ie

Kilkenny-Werbelogo
Kilkenny-Slogan: Come See Come Do